Biergattungen sind die in Deutschland verwendeten gültigen steuerrechtlichen Untergliederungen, die am Stammwürzegehalt festgemacht werden. Man unterscheidet in Abhängigkeit von der Stammwürze vier Biergattungen: Einfachbier (1,5–6,9 Prozent), Schankbier (7,0–10,9 Prozent), Vollbier (11,0–15,9 Prozent) und Starkbier (mindestens 16,0 Prozent), wobei rund 90% Vollbiere sind. |